Geschlossenes Skigebiet / Öffnung der Gondelbahnen von Crans-Cry d'Er am Wochenende ab dem 30. Mai 2024 und durchgehende Öffnung ab dem 7. Juni 2024. 

Der nächste Vorverkauf für One-Pässe findet ab dem 1. Mai 2024 statt. 

La politique QSE

undefined
Suche

1 . UNSERE VERPFLICHTUNG

 

Im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses gegenüber unseren Kunden und Mitarbeitern hat sich die Firma CMA SA zu einem Managementsystem für Qualität, Sicherheit und Umwelt (SMQSE) verpflichtet, um die Kriterien der internationalen ISO-Normen (Internationale Organisation für Normung) zu erfüllen.

 

2 .FÜR UNSERE KUNDEN: DIE QUALITÄT

 

  • Die Sicherheit der Nutzer des Skigebiets (Skilifte, Skipisten und Routen) gewährleisten ;
  • Vollständige Durchführung und Dokumentation der vorgeschriebenen Kontrollen an den Skiliften ;
  • Gewährleistung der pünktlichen Öffnung und Schließung der Lifte im Skigebiet ;
  • Gewährleistung der Verfügbarkeit der Skilifte im Skigebiet durch vorbeugende Maßnahmen zur Begrenzung von technischen Pannen und Betriebsunterbrechungen;
  • An den Ein- und Ausstiegsstellen der Skilifte den Benutzern zur Verfügung stehen, um sie zu informieren und ihnen je nach Bedarf zu helfen;
  • Je nach Wetterbedingungen die Öffnung aller Skipisten und -routen des Skigebiets gewährleisten.
  • Skigebiet;
  • Sicherstellen, dass der Pistendienst im Skigebiet für die Kunden sichtbar ist, um sie zu sensibilisieren, zu informieren und zu beraten;
  • Anpassung der Pistenbreite an die Kundenfrequenz ;
  • Gewährleistung einer transparenten Preisgestaltung und Information unserer Kunden im Rahmen der Preispolitik.
  • dynamisch zu gestalten.

 

3 .FÜR UNSERE MITARBEITER: ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ 

 

  • Gemäss UVG, Art. 82, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
  • Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer zur Mitwirkung an den Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Krankheiten anzuhalten.
  • am Arbeitsplatz zu beteiligen.
  • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber bei der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere die persönlichen Schutzausrüstungen benutzen, die Sicherheitseinrichtungen richtig anwenden und dürfen sie nicht ohne Erlaubnis des Arbeitgebers entfernen oder verändern;
  • Die Sicherheitscharta der Suva gemäss der vom Arbeitgeber eingegangenen Verpflichtung einhalten (http://www.charte- securite.ch/).

 

4 .FÜR DIE UMWELT

 

  • Verringern Sie das Volumen unserer Abfälle, indem Sie neue Recyclingquellen suchen;
  • Eine "papierlose" und "plastikfreie" Organisation anstreben;

 


Um dies zu erreichen, verpflichtet sich CMA SA, diese Politik weit zu verbreiten und zu erklären.

CMA CHARTA

CMA CHARTA

Ich bin bei CMA angestellt und verpflichte mich:

  • alle Personen, denen ich begegne, mit einem Lächeln zu grüßen,
  • mich unter allen Umständen höflich auszudrücken,
  • unseren Kunden Aufmerksamkeit zu schenken,
  • ihre Bedürfnisse vorherzusehen und ihnen Tag für Tag für ihre Präsenz zu danken,
  • auf positive Weise zu kommunizieren und konstruktive Lösungen für jede Herausforderung zu suchen,
  • mehr verstehen und wissen zu wollen,
  • die legitimen Interessen meines Arbeitgebers zu unterstützen, denn ich bin solidarisch mit meinem Unternehmen.

Ich bin stolz, Teil von CMA zu sein; CMA ist ein Teil von mir